Der Jahresabschluss spiegelt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fonds- und den Objektgesellschaften zum jeweiligen Bilanzstichtag wider und stellt auch die Grundlage für die steuerliche Ergebnisermittlung dar.
Wir erstellen für geschlossene Fonds die Jahresabschlüsse nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden rechtsformspezifischen Regelungen, insbesondere des KAGB und der KARBV.
Unser Leistungsangebot
Erstellung Jahresabschluss für Objektgesellschaften und Investment-Aktiengesellschaften und Investment-Kommanditgesellschaften
Erstellung von Vermögensaufstellungen
Unterstützung bei bilanzpolitischen Entscheidungen
Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
Betreuung der Jahresabschlussprüfungen
Offenlegung der Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger
Finanzbuchhaltung
Die Fondsbuchhaltung ist in der Regel auf ein gut funktionierendes Zusammenspiel zwischen Hausverwaltung, Steuerberater und Fondsmanager angewiesen. Hierbei profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung in diesem Bereich – so sind wir in der Lage, sämtliche Buchhaltungsformate von Hausverwaltungen in unser System zu importieren und Ihnen mit der Fondsbuchhaltung konsolidierte, speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, Auswertungen zur Verfügung zu stellen.
Unser Leistungsangebot
kontinuierliche Abstimmung Ihrer Konten und Reporting über Ihren Geschäftsverlauf
Organisation des Rechnungswesens
Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
Erstellung kurzfristiger Erfolgsrechnungen
Verwaltung offener Posten von Kunden und Lieferanten
Berechnung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen
Fremdwährungsbuchhaltungen
Import jeglicher Buchhaltungsformate von Hausverwaltungen
Erstellung von Monats- oder Quartalsberichten
Übernahme des Zahlungsverkehrs
Steuererklärung
Egal ob 100 oder 10.000 Zeichner, wir übernehmen nach erfolgter Handels- und steuerrechtlicher Ergebnisverteilung die Steuererklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen.
Auch führen wir die Ergänzungsrechnung einzelner Zeichner, die z.B. sog. 6b-Rücklagen auf Ihre Beteiligung an Immobilienfonds übertragen haben, oder nach Erwerb von Anteilen im Zweitmarkt.
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