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Informationen EIN-Beantragung
Aufgrund unseres Status als CAA (Certifiying Acceptance Agent) gestaltet sich das Antragsverfahren unkompliziert, da sich bei der US-Finanzbehörde der Umfang der zu prüfenden Antragsunterlagen stark reduziert.
Um die US-Steuernummer für Ihre Firma beantragen zu können, werden vorab lediglich ein paar Daten benötigt:
- Name der Gesellschaft
- Sitz der Gesellschaft (Anschrift)
- Name der/des Geschäftsführers
- US-Steuernummer (SSN oder ITIN) der zeichnungsberechtigten Person (weitere Informationen)
- Bilanzstichtag
- Handelsregisterauszug
Anhand dieser Daten werden die Antragsunterlagen gefertigt und zur Unterschrift übermittelt. Die Dokumente sind nach Unterzeichnung an uns zurückzusenden und werden im Anschluss direkt an die US-Finanzbehörde weitergeleitet. Nach Zuteilung der US-Steuernummer werden wir diese schriftlich mitteilen.
Haben Sie Fragen hierzu, dann erreichen Sie unser USA Team unter usa@integra.gmbh.
Die US-Finanzbehörde hat mit einem Rundschreiben bekanntgegeben, dass künftig für die Beantragung von US-Steuernummern für nichtnatürliche Personen (Employer Identification Number; EIN) zwingend eine US-Steuernummer (SSN; ITIN) der zeichnungsberechtigen Person (Geschäftsführer, Prokurist, Vertreter der Erbengemeinschaft, Stiftungsvorstand etc.) vorliegen muss. Sollte für die zeichnungsberechtigte Person keine US-Steuernummer vorliegen, so muss diese zuerst beantragt werden. Erst nach Vergabe der Steuernummer (ITIN) kann die US-Steuernummer für die Firma (EIN) beantragt werden.
Hintergrund: Die US-Finanzbehörde hat im Jahr 2018 festgestellt, dass 2450 beantragte US-Steuernummern (EIN) missbräuchlich verwendet wurden, eine Steigerung der Rate in Höhe von 10 % im Vergleich zum Jahr 2017.